Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG:
Bei einvernehmlicher Scheidung gibt es die Verpflichtung, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass Sie sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse Ihrer minderjährigen Kinder, bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen.
Die Beratung führt Eltern in den Prozess für die gemeinsame Obsorge der Kinder nach der Scheidung ein.
Wir erarbeiten individuelle und persönliche Lösungsansätze für Familienfeiern, jährliche wiederkehrende Feste und Rituale, uvm..
Im Speziellen geht es um einen Perspektivenwechsel, damit auf die Bedürfnisse der minderjährigen Kinder eingegangen wird.
Kosten: Euro 65,- pro Elternteil
Dauer: 90 Minuten
Termin nach telefonischer Vereinbarung unter +43 7289/6655
Unter Beratung/Downloads und Links finden Sie weitere Infos und Broschüren über dieses Thema.
Jutta Müller
+43 (0) 7289 6655
office@frauennetzwerk-rohrbach.at
Dipl. Päd. Tanja Oberngruber
+43 (0) 7289 6655
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