Besuchsbegleitung gemäß § 111 AußStrG:

Wir wünschen allen Kindern, dass sie ihre beiden Elternteile besuchen können und Mama und Papa lieben dürfen!

Bei Problemen bei der Vereinbarung oder der Abwicklung des Besuchskontaktes können betroffene Eltern beim örtlich zuständigen Bezirksgericht den Antrag auf Besuchsbegleitung gemäß § 111 Außerstreitgesetz (AußStrG) stellen.


Sie können sich auch unverbindlich in unserer Einrichtung informieren und einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Bei diesem Erstgespräch werden der Ablauf, die Dauer, die Möglichkeiten und die finanzielle Situation besprochen.

Für das Kontaktrecht gibt es qualifizierte Mitarbeiterinnen, die bei den oftmals schwierigen Ausgangslagen zur Seite stehen, und auf das Wohl und die Sicherheit der Kinder achten.

Unser Ziel ist die Zusammenführung von Eltern und Kindern.

Erstgespräche finden mit jedem Elternteil getrennt statt.


Kosten: teilweise förderbar

Termin nach telefonischer Vereinbarung unter +43 7289 6655

Jutta Müller

Jutta Müller

Besuchsbegleitung § 111 AußStrG

+43 (0) 7289 6655
office@frauennetzwerk-rohrbach.at

Martina Wallner

Martina Wallner

Besuchsbegleitung § 111 AußStrG

+43 (0) 7289 6655
office@frauennetzwerk-rohrbach.at

Jutta Müller und Martina Wallner unterstützen Sie dabei.

Jutta Müller und Martina Wallner unterstützen Sie dabei.

Besuchsbegleitung § 111 AußStrG

+43 (0) 7289 6655
office@frauennetzwerk-rohrbach.at

Jetzt anfragen

    Skip to content